Medizinisches Cannabis bei ADHS: Eine therapeutische Option
ADHS und medizinisches Cannabis: Dieses Thema ist für viele Betroffene mit Fragen verbunden. Kann Cannabis wirklich bei ADHS helfen? Ist es seriös? Und wer kommt überhaupt dafür in Frage?
Als Ärztin mit langjähriger Erfahrung in der Schmerztherapie und Psychosomatik ordne ich diese Möglichkeit nüchtern und fachlich ein. Medizinisches Cannabis ist kein Allheilmittel, aber in bestimmten Situationen kann es eine sinnvolle Ergänzung sein.


Was hat das Endocannabinoid System mit ADHS zu tun?
Das körpereigene Endocannabinoid System ist an zahlreichen Regulationsprozessen beteiligt: Aufmerksamkeit, Emotionssteuerung, Stressverarbeitung und Schlaf. Bei ADHS sind genau diese Bereiche beeinträchtigt.
Die medizinische Anwendung von Cannabis hat eine Jahrtausende alte Tradition. In den letzten Jahrzehnten hat die Forschung das Endocannabinoid-System als zentrales neurobiologisches Regulationssystem identifiziert. Die wissenschaftliche Datenlage wächst kontinuierlich. Klinische Studien zeigen, dass Cannabinoide bei Patientinnen und Patienten mit ADHS-Symptomen wie innere Unruhe, Impulsivität oder Schlafstörungen positiv beeinflussen können.
Für wen kann medizinisches Cannabis bei ADHS eine Option sein?
Medizinisches Cannabis kommt bei ADHS nicht für jeden in Frage. Es ist dann eine Überlegung wert, wenn neben der ADHS Kernsymptomatik zusätzliche Beschwerden bestehen, die auf bisherige Behandlungen nicht ausreichend ansprechen:
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Anhaltende innere Unruhe, die auch in ruhigen Momenten nicht nachlässt.
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Chronische Schlafstörungen, die die Tagesform erheblich beeinträchtigen.
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Chronische Anspannung oder Schmerzsyndrome, die parallel zur ADHS bestehen.
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Emotionale Überreaktionen, die durch andere therapeutische Maßnahmen nicht ausreichend reguliert werden.
Wie die Verordnung abläuft
Ihr erster Schritt
Wenn Sie sich fragen, ob medizinisches Cannabis bei Ihrer ADHS Diagnose eine Option sein könnte, lade ich Sie ein, diese Frage in einem persönlichen Gespräch zu klären. Keine Vorentscheidung, keine Verpflichtung.
Lassen Sie es uns besprechen.
oder schreiben Sie mir: claudia.hain@hin.ch